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1329. Dezember 13. Bei Breslau (dat. et act.).

b. Lucie virg.

Boleslaus, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, bekennt, dass vor ihm und seinen Edlen sein Getreuer Werner von Panowicz (Pannwitz) zu seinem, seiner Vorfahren und Nachkommen Seelenheil 3 Mk. jährliche Einkünfte, frei von jeder Last, auf allen seinen Gütern in Nazalowicz (Naselwitz, Kr. Nimptsch, vgl. ob. 17. Juli 1329, Reg. 4863) der Aebtissin und dem ganzen Konvent des Klarenklosters bei Breslau mit Zustimmung seines Sohnes Otto und mit Einwilligung seiner Ehefrau (Geruscha, vgl. Reg. 4881) von ihres Leibgedinges wegen geschenkt hat. Diese Einkünfte hat genannter P. zu Händen des Johann, (Prokurators) der genannten Nonnen, namens des Klosters aufgelassen, und der Herzog bestätigt, diese Schenkung und Auflassung mit dem Zusatze, sofern Werner auf einem andern sichern Ort andere 3 Mk. für das Kloster verschafft oder 30 Mk. baar auszahlt, dass dann die 3 Mk. auf Naselwitz an ihn oder seine Nachkommen zurückfallen. Diesen Zins von 3 Mk. soll Adelheid, Tochter seiner Schwester . . . und Nonne zu St. Klara, auf Lebenszeit gemessen, und erst nach ihrem Tode fällt er an das Kloster. Wird von diesem Zins irgend ein Dienst verlangt, dann haben ihn Werner und seine Nachkommen zu leisten.

Z.: die Ritter Stephan von Parchowiz und Borutha von Stachow der Jüngere, Thomca Michelsdorf, Janco von Gavron (Gaffron), Cunczco von Lobil, Günther von Blankinberg, Friczco gen. Gezer herzoglicher Hofnotar und Ausfertiger dieses.


Or. mit dem an gedrehter roth-grüner Seidenschnur hängenden bekannten Fusssiegel des Ausstellers mit dem Helmrücksiegel im Bresl. Staatsarch. Breslau Klarenstift 77.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.